Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
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Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Kann Arbeitgeber Schadensersatz fordern?
Kann Arbeitgeber Schadensersatz fordern? Ja, Arbeitgeber können unter bestimmten Umständen Schadensersatz von ihren Arbeitnehmern fordern. Dies kann der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig Schaden am Eigentum des Arbeitgebers verursacht hat. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die entstandenen Kosten für Reparaturen oder Ersatz einfordern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber den Schaden nachweisen muss und nicht einfach willkürlich Schadensersatz verlangen kann. Es empfiehlt sich daher, im Falle eines Schadensfalles rechtlichen Rat einzuholen.
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Wann kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen?
Der Arbeitgeber kann Schadensersatz verlangen, wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter vertrauliche Informationen an Dritte weitergibt oder Firmeneigentum mutwillig beschädigt. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber den Schaden nachweisen kann und dass die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers eindeutig nachgewiesen werden kann. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen, um den entstandenen Schaden zu kompensieren.
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Kann mein Arbeitgeber mich auf Schadensersatz verklagen?
Kann mein Arbeitgeber mich auf Schadensersatz verklagen, wenn ich durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten einen finanziellen Schaden verursacht habe? In solchen Fällen könnte Ihr Arbeitgeber rechtliche Schritte einleiten, um den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Es ist wichtig, dass Sie sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Letztendlich hängt die Möglichkeit einer Schadensersatzklage von den spezifischen Umständen des Falls ab.
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Welche Rolle spielt das Zivilrecht in Bezug auf Verträge, Haftung und Schadensersatz?
Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Im Bereich der Verträge legt es die Regeln für das Zustandekommen, die Auslegung und die Erfüllung von Verträgen fest. Bei Verstößen gegen Verträge regelt das Zivilrecht die Haftung und den Schadensersatz, der von der verletzenden Partei geleistet werden muss. Es dient somit als Grundlage für die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen und die Regulierung von Schadensfällen.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Wicke, Hartmut: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) , Zum Werk Der moderne Kompakt-Kommentar erklärt das Recht der GmbH prägnant und praxisnah, immer mit Blick auf das Wesentliche. Eingehend erläutert sind insbesondere die Beschleunigung von Unternehmensgründungen durch Erleichterung der Kapitalaufbringung sowie die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft nach § 5a GmbHG. Vorteile auf einen Blickknappe und prägnante Darstellungbesonderer Praxisbezuggute Lesbarkeit durch Übersichten Zur Neuauflage Die 5. Auflage bringt das Werk auf den aktuellen Rechtsstand. Seit der Vorauflage waren so viele Gesetzesänderungen im GmbHG wie noch nie einzuarbeiten. Durch das DiRUG und das DiREG wurden wichtige Fortschritte bei der Digitalisierung erzielt, indem die Online-Gründung ermöglicht und Gesellschafterbeschlüsse bei Zustimmung der Gesellschafter auch ohne Satzungsregelung in elektronischer Form gefasst werden können. Das SanInsFoG hat nicht nur einen neuen Rechtsrahmen für Restrukturierungen begründet, sondern zudem die Geschäftsleiterhaftung erweitert und teilweise in die InsO ausgelagert. Mit dem FüPoG II wurden die Bestimmungen zu Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern bei mitbestimmten GmbHs geändert und die Möglichkeit vorgesehen, wegen Mutterschutz, Elternzeit, Pflege eines Familienangehörigen oder Krankheit um die Abberufung mit späterer Wiederbestellung zu ersuchen. Die Vorschriften über die Gesellschafterliste wurden durch das MoPeG erneut reformiert, das zugleich die Frage aufwirft, inwieweit künftig das Beschlussmängelrecht des HGB anstelle des AktG auf die GmbH Anwendung findet. Das UmRUG ein rechtssicheres Regelwerk geschaffen, um innerhalb von EU und EWR neben Verschmelzungen auch Spaltungen oder einen Formwechsel der GmbH grenzüberschreitend durchführen zu können. Weitere Gesetzesreformen, wie die wiederholten Änderungen des GwG durch Einführung von Beurkundungs- und Barzahlungsverboten bei Anteilsübertragungen oder die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, haben Auswirkungen. Daneben gilt es im GmbH-Recht wie stets eine ganze Flut aktueller Literatur und Rechtsprechung zu verarbeiten und ihre Konsequenzen für die Praxis zu bewerten. Das betrifft etwa Entscheidungen des BGH zum Gesellschafterausschluss, über die Gesellschafterliste oder die Löschung der GmbH, insbesondere bei laufendem Steuerverfahren. Zielgruppe Zielgruppe sind hierbei nicht nur Juristinnen und Juristen (auch Studierende) oder Steuerberaterinnen und Steuerberater, die sich über das Recht knapp informieren möchten, sondern auch der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und Unternehmerinnen und Unternehmer. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Sterben mit Anspruch?
Sterben mit Anspruch? , Der Sammelband möchte eine Leerstelle in den Debatten um Sterbehilfe und assistierten Suizid bearbeiten, die von juristischen, medizinischen, theologischen und praktisch-ethischen Perspektiven dominiert werden. Eine liberale Institutionalisierung assistierter Suizide ist seit dem Urteil des BVerfG von 2020 in greifbarer Nähe. Die darin berührten existentiellen Fragen der Bestimmung und Gestaltung guten Lebens und Sterbens fordern eine demokratische Gesellschaft zur politischen Selbstverständigung heraus. Käme es nicht historisch und sozialtheoretisch informierten Stimmen zu, den historischen Umbruch kritisch auf Begriffe zu bringen, um für eine emanzipatorische Perspektive zu streiten? Ein Gesprächsversuch in sechs Beiträgen. Mit Beiträgen von Simon Duncker, PD Dr. Stefanie Graefe, Dr. Robin Iltzsche, Prof. Dr. Thomas Macho, Dr. Angelika Pillen und Dr. Nina Streeck. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Altmeppen, Holger~Roth, Günter H.)
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung , Zum Werk Die Zahl von ca. 1.000. 000 GmbHs zeigt die wirtschaftliche Bedeutung dieser Rechtsform insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Dieser Kommentar erläutert in knapper, präziser und verständlicher Sprache das GmbHG sowie im Anhang zu § 13 das GmbH-Konzernrecht. Die Kommentierung zeigt Probleme auf und bietet praktische Lösungsmöglichkeiten. Der "Altmeppen" sollte allen Unternehmerinnen und Unternehmern, die sich dieser Rechtsform bedienen oder bedienen möchten, zur Verfügung stehen. Vorteile auf einen Blick das gesamte GmbHG aus einer Hand knapp und doch präzise für die Beratung jeder GmbH mit praktischen Lösungsmöglichkeiten Zur Neuauflage Berücksichtigt sind insbesondere: Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie Hinweise zur Rechtslage nach Inkrafttreten des Personengesellschaftsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) - 1.1.2024 Insolvenzrechtliche Fragen nach Aufhebung von § 64 GmbHG## u.a.m. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Unternehmen, Unternehmensberatung, Steuerberatung, Berufsverbände, Bibliotheken. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 11., neubearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20230215, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher##, Autoren: Altmeppen, Holger~Roth, Günter H., Auflage: 23011, Auflage/Ausgabe: 11., neubearbeitete Auflage, Keyword: Mindestkapital; Haftung der Gesellschafter; Insolvenz der GmbH; Gesellschafterdarlehen; Sacheinlage; Haftung des Geschäftsführers; Konzernrecht; GmbHG; Auflösung der GmbH, Fachschema: Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXVII, Seitenanzahl: 1621, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 200, Breite: 143, Höhe: 55, Gewicht: 1122, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2137202, Vorgänger EAN: 9783406754289 9783406720161 9783406670992 9783406627491 9783406580512, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 348690
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Gutensohn, David: Generation Anspruch
Generation Anspruch , Ich bin 30 Jahre alt und Teil der Generation Anspruch, die Arbeit radikal hinterfragt. Wir können uns das leisten: Wenn die Babyboomer in den nächsten Jahren in Rente gehen, fehlen Deutschland mehr als sieben Millionen Arbeitskräfte. Nach drei Jahren Pandemie, mitten in der Klimakrise, blicken wir anders in die Zukunft. Wir wollen nicht, dass die Arbeit bestimmt, wer wir sind. Wir wollen eine gesetzliche Viertagewoche, Sabbaticals, Elternzeiten und echte Feierabende. Und Arbeit, die Sinn ergibt. Ich habe miterlebt, wie meine Mutter sich als Pflegerin kaputtgearbeitet hat. Das kann nicht unser Ziel sein! Ja, wir sind die Generation Anspruch. Und unser Anspruch ist gerechtfertigt. Es ist nicht vermessen zu fordern, dass Arbeit Menschen glücklich macht. Arbeit, die krank macht, gehört abgeschafft. Und Bullshit-Jobs, die eine Maschine erledigen kann, soll kein Mensch machen. Das ist die Zukunft der Arbeit, und diese Zukunft ist sehr bald. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
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Welche Daten braucht Arbeitgeber für Vertrag?
Arbeitgeber benötigen für einen Arbeitsvertrag in der Regel die persönlichen Daten des Arbeitnehmers, wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer. Zudem werden Angaben zur Position, Arbeitszeit, Vergütung und Arbeitsort benötigt. Auch Regelungen zu Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Arbeitszeiten müssen im Vertrag festgehalten werden. Darüber hinaus können auch Informationen zu Zusatzleistungen, wie z.B. betriebliche Altersvorsorge oder Krankenversicherung, relevant sein. Es ist wichtig, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.
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Wer trägt die Beweislast in einem Rechtsstreit?
Die Beweislast liegt grundsätzlich bei der Partei, die etwas behauptet oder einen Anspruch geltend macht. Im Zivilrecht muss der Kläger die Beweislast tragen, im Strafrecht liegt sie beim Staatsanwalt. Die Beweislast kann sich im Verlauf des Prozesses verschieben, je nachdem welche Argumente und Beweise vorgebracht werden.
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Will der Arbeitgeber eine Klage einreichen, obwohl ich krankgeschrieben bin?
Es ist möglich, dass ein Arbeitgeber eine Klage einreicht, auch wenn Sie krankgeschrieben sind. Eine Krankmeldung schützt Sie nicht vor rechtlichen Konsequenzen, wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass Sie gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen haben. Es ist ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte und Pflichten in dieser Situation zu verstehen.
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Welches Gesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat?
Welches Gesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat? Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Rechte und Pflichten von Betriebsräten und Arbeitgebern in Deutschland. Es legt unter anderem fest, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat über geplante Maßnahmen informieren und anhören muss. Zudem regelt das Gesetz die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in verschiedenen Angelegenheiten, wie z.B. bei der Einstellung von Mitarbeitern oder der Gestaltung von Arbeitszeiten. Das Betriebsverfassungsgesetz dient somit der Förderung einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zum Wohle der Beschäftigten und des Unternehmens.
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