Produkt zum Begriff Arbeitnehmer:
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RNK Arbeitsvertrag 502 gewerbl. + kaufm. Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag RNK 502 gewerbl. + kaufm. Arbeitnehmer
Preis: 63.43 € | Versand*: 5.99 € -
Arbeitsvertrag A4 2x2Bl. SD f. gewerbliche Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag A4 2x2Bl. SD f. gewerbliche Arbeitnehmer VE = 1 Packung 10 Stück
Preis: 26.24 € | Versand*: 6.84 € -
Avery Zweckform Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer« blau, 21x29.7 cm
Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer«, Anwendungsbereich: Vordrucke, diverse, Chlorfrei: Ja, Höhe: 297 mm, Ausführung der Bindung: Kopfleimung, Papierformat: A4, Anzahl der Blätter: 3 Blatt, Anzahl der Durchschläge: 1 Blatt, Besonderheiten: für kaufmännische Arbeitnehmer, auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung, Flächenmasse des Papiers: Blatt 1: 60g/m2, Blatt 2: 55 g/m2, Breite: 210 mm, Farbe der Durchschläge: blau, Farbe des Papiers: blau, Abheftlochung vorhanden: Ja, selbstdurchschreibend: Ja, Seitenzahlen vorhanden: Nein, Sprache: deutsch, Gestaltung / Ausführung: 2-fach, selbstdurchschreibend, Durchschreibepapier vorhanden: Ja, Papierprodukte/Formularbuch/Arbeitsvertrag & Berichtsheft
Preis: 14.15 € | Versand*: 9.50 € -
RNK Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer A4 VE=10 Stück
Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer, DIN A4 Ausführung Papier: 80 g/qm, Naturpapier Verwendung für Beschriftungsart: Kugelschreiber, Bleistift, Füllfederhalter, Schreibmaschine 2-seitig Papierformat: DIN A4 Größe (B x H): 210 x 297 mm Anzahl der Blätter: 10 Blatt
Preis: 19.47 € | Versand*: 6.84 €
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Welche Rolle spielt das Zivilrecht in Bezug auf Verträge, Haftung und Schadensersatz?
Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Im Bereich der Verträge legt es die Regeln für das Zustandekommen, die Auslegung und die Erfüllung von Verträgen fest. Bei Verstößen gegen Verträge regelt das Zivilrecht die Haftung und den Schadensersatz, der von der verletzenden Partei geleistet werden muss. Es dient somit als Grundlage für die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen und die Regulierung von Schadensfällen.
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Was ist ein Arbeitnehmer laut Gesetz?
Ein Arbeitnehmer laut Gesetz ist eine Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrags für einen Arbeitgeber arbeitet. Dabei verpflichtet sich der Arbeitnehmer, seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und im Gegenzug erhält er eine Vergütung. Arbeitnehmer haben gesetzliche Rechte und Pflichten, die im Arbeitsvertrag sowie im Arbeitsrecht festgelegt sind. Dazu gehören beispielsweise der Anspruch auf Mindestlohn, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz und Arbeitsschutzbestimmungen. Arbeitnehmer sind in der Regel sozialversicherungspflichtig und haben Anspruch auf Leistungen wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
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Wer trägt die Beweislast in einem Rechtsstreit?
Die Beweislast liegt grundsätzlich bei der Partei, die etwas behauptet oder einen Anspruch geltend macht. Im Zivilrecht muss der Kläger die Beweislast tragen, im Strafrecht liegt sie beim Staatsanwalt. Die Beweislast kann sich im Verlauf des Prozesses verschieben, je nachdem welche Argumente und Beweise vorgebracht werden.
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Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Hitzefrei?
Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu können beispielsweise flexible Arbeitszeiten, die Bereitstellung von Ventilatoren oder Klimaanlagen oder auch die Möglichkeit, leichtere Kleidung zu tragen, gehören. In einigen Branchen oder Tarifverträgen können jedoch spezifische Regelungen zum Umgang mit Hitze am Arbeitsplatz existieren. Es ist ratsam, im Zweifelsfall den Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft zu konsultieren.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitnehmer:
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Avery Zweckform Arbeitsvertrag A4 für gewerbl. Arbeitnehmer 2-seitig
Mit einem Arbeitsvertrag von Avery Zweckform gehen Sie auf Nummer sicher bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern Der Arbeitsvertrag ist speziell auf gewerbliche Arbeitnehmer zugeschnitten Neben einem festen gleichbleibendem Monatsgehalt sind im Arbeitsvertrag auch die Tätigkeiten klar geregelt sowie Arbeitszeit, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Probezeit, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch Mit dem Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer haben Sie eine rechtlich geprüfte Vorlage zur Hand, die regelmäßig an die Änderungen im Arbeitsrecht angepasst wird.
Preis: 6.74 € | Versand*: 0.00 € -
RNK Arbeitsvertrag A4 10ST 502/10 gewerb. + kaufm. Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag A4 10ST RNK 502/10 gewerb. + kaufm. Arbeitnehmer
Preis: 13.38 € | Versand*: 5.99 € -
Zweckform 2877 Arbeitsvertrag, für gewerbliche Arbeitnehmer, A4, 3-seitig, selbstdurchschreibend
Der Arbeitsvertrag 2877 von AVERY ZWECKFORM im DIN A4 Format ist speziell auf gewerbliche Arbeitnehmer zugeschnitten. Neben einem festen gleichbleibendem Monatsgehalt sind im Arbeitsvertrag auch die Tätigkeiten klar geregelt sowie Arbeitszeit, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Probezeit, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch. Der 3-seitige Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer von Avery Zweckform ist eine zuverlässige, bewährte Grundlage bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern und wird regelmäßig von Rechtsexperten auf Änderungen im Arbeitsrecht geprüft und angepasst.
Preis: 3.14 € | Versand*: 9.50 € -
Wicke, Hartmut: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) , Zum Werk Der moderne Kompakt-Kommentar erklärt das Recht der GmbH prägnant und praxisnah, immer mit Blick auf das Wesentliche. Eingehend erläutert sind insbesondere die Beschleunigung von Unternehmensgründungen durch Erleichterung der Kapitalaufbringung sowie die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft nach § 5a GmbHG. Vorteile auf einen Blickknappe und prägnante Darstellungbesonderer Praxisbezuggute Lesbarkeit durch Übersichten Zur Neuauflage Die 5. Auflage bringt das Werk auf den aktuellen Rechtsstand. Seit der Vorauflage waren so viele Gesetzesänderungen im GmbHG wie noch nie einzuarbeiten. Durch das DiRUG und das DiREG wurden wichtige Fortschritte bei der Digitalisierung erzielt, indem die Online-Gründung ermöglicht und Gesellschafterbeschlüsse bei Zustimmung der Gesellschafter auch ohne Satzungsregelung in elektronischer Form gefasst werden können. Das SanInsFoG hat nicht nur einen neuen Rechtsrahmen für Restrukturierungen begründet, sondern zudem die Geschäftsleiterhaftung erweitert und teilweise in die InsO ausgelagert. Mit dem FüPoG II wurden die Bestimmungen zu Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern bei mitbestimmten GmbHs geändert und die Möglichkeit vorgesehen, wegen Mutterschutz, Elternzeit, Pflege eines Familienangehörigen oder Krankheit um die Abberufung mit späterer Wiederbestellung zu ersuchen. Die Vorschriften über die Gesellschafterliste wurden durch das MoPeG erneut reformiert, das zugleich die Frage aufwirft, inwieweit künftig das Beschlussmängelrecht des HGB anstelle des AktG auf die GmbH Anwendung findet. Das UmRUG ein rechtssicheres Regelwerk geschaffen, um innerhalb von EU und EWR neben Verschmelzungen auch Spaltungen oder einen Formwechsel der GmbH grenzüberschreitend durchführen zu können. Weitere Gesetzesreformen, wie die wiederholten Änderungen des GwG durch Einführung von Beurkundungs- und Barzahlungsverboten bei Anteilsübertragungen oder die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, haben Auswirkungen. Daneben gilt es im GmbH-Recht wie stets eine ganze Flut aktueller Literatur und Rechtsprechung zu verarbeiten und ihre Konsequenzen für die Praxis zu bewerten. Das betrifft etwa Entscheidungen des BGH zum Gesellschafterausschluss, über die Gesellschafterliste oder die Löschung der GmbH, insbesondere bei laufendem Steuerverfahren. Zielgruppe Zielgruppe sind hierbei nicht nur Juristinnen und Juristen (auch Studierende) oder Steuerberaterinnen und Steuerberater, die sich über das Recht knapp informieren möchten, sondern auch der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und Unternehmerinnen und Unternehmer. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 79.00 € | Versand*: 0 €
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Hat Arbeitnehmer Anspruch auf verpflegungsmehraufwand?
Hat Arbeitnehmer Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art der Tätigkeit, der Dauer des Einsatzes und den arbeitsvertraglichen Regelungen. In einigen Fällen können Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand geltend machen, wenn sie auswärts arbeiten und dadurch zusätzliche Kosten für Verpflegung entstehen. Es ist ratsam, sich mit dem Arbeitgeber oder einem Steuerberater über die konkreten Regelungen und Möglichkeiten in Bezug auf Verpflegungsmehraufwand zu informieren.
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Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf KUG?
Arbeitnehmer, die aufgrund von wirtschaftlichen Gründen von Kurzarbeit betroffen sind, haben grundsätzlich Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG). Dies betrifft sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte. Auch Leiharbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld erhalten. Selbstständige und Minijobber sind hingegen in der Regel nicht berechtigt, Kurzarbeitergeld zu beziehen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Kurzarbeit ordnungsgemäß anmeldet und die Voraussetzungen für die Gewährung von KUG erfüllt sind.
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Hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub?
Hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub? Ja, grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland laut dem Bundesurlaubsgesetz einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser beträgt mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. In vielen Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen ist jedoch eine längere Urlaubszeit vorgesehen. Der Urlaubsanspruch besteht unabhhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und gilt auch für Teilzeitbeschäftigte. Allerdings können Arbeitgeber in bestimmten Fällen den Zeitpunkt des Urlaubs festlegen, zum Beispiel bei Betriebsferien.
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Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder betrieblichen Vereinbarungen. In vielen Branchen ist Weihnachtsgeld jedoch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und kein gesetzlicher Anspruch. Es ist daher wichtig, den individuellen Arbeitsvertrag zu prüfen, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. In einigen Fällen kann auch eine betriebliche Übung dazu führen, dass Arbeitnehmer regelmäßig Weihnachtsgeld erhalten, selbst wenn es nicht vertraglich festgelegt ist.
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